Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (2024)

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meinHolidayCheck

  • Stand 13.06.2024 11:00 Uhr

Das Wichtigste in Kürze:

  • Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
  • Zur FTI Touristik GmbH gehören die deutschen Reiseveranstalter FTI, FTI packaging, BigXtra, BigXtra XBIG, 5 vor Flug und 5VF tagesaktuell
  • Für Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, bemüht sich die FTI Group gemeinsam mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) um eine planmäßige Durchführung der Reise. Sollte dies nicht möglich sein, werden Kunden proaktiv informiert. Hier können Sie sich eine Kostenübernahmeerklärung herunterladen und im Hotel vorzeigen. Diese gilt für alle Pauschalreisen vor Ort (mit Rückreise bis 30.06.) und ohne Beschränkung auf einen Betrag:

    Für FTI Kunden:

    Kostenübernahmeerklärung Deutsch
    Kostenübernahmeerklärung Englisch
    Kostenübernahmeerklärung Spanisch

    Für BigXtra Kunden:
    Kostenübernahmeerklärung Big Extra Deutsch
    Kostenübernahmeerklärung Big Extra Englisch
    Kostenübernahmeerklärung Big Extra Spanisch

  • Pauschalreisen und Nur-Hotel-Buchungen der oben genannten Reiseveranstalter, mit Abreise bis einschließlich 5. Juliwerden abgesagt. Für Pauschalreisen greift dann der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
  • Um Pauschalreisen der oben genannten Reiseveranstalter mit Abreise ab 6. Juli, bemüht sich FTI derzeit, die Durchführung der Reisen wie geplant zu ermöglichen. Sollte dies nicht gelingen, werden Sie proaktiv informiert und der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) greift.
  • Nur-Hotel-Buchungen, deren Abreise in der Zukunft liegen, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Derzeit prüft die FTI Group in Abstimmung mit dem DRSF, ob die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können. Kunden werden proaktiv informiert
  • Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars and Camper oder Meeting Point Rent-a-Car fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.
    Für den Zeitraum von 7. Juni bis einschließlich 5. Juli 2024 müssen diese Einzelleistungen leider storniert werden.
    Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. FTI prüft derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen ab dem 6. Juli 2024 in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
  • ANEX bietet allen von der FTI-Insolvenz betroffenen Kunden an (deren Reise bereits storniert wurde), die noch ausstehenden bereits an FTI bezahlten Reisepreis-Rückzahlungen vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), dem Kundengeldabsicherer von FTI, auf Neubuchungen anzurechnen und damit die Finanzierung einer neuen Reisebuchung deutlich zu vereinfachen. Betroffene FTI-Kunden können ganz einfach Ihre Forderung, welche Sie gegenüber dem DRSF haben, an ANEX abtreten. Ebenfalls muss die ursprüngliche FTI Reise bei HolidayCheck gebucht worden sein.

    So geht es:

    • Neubuchung eines gekennzeichneten Angebotes von ANEX über HolidayCheck
    • Abtretungsformular ausfüllen
    • Abtretungsformular, Nachweis der Zahlung an FTI und FTI-Reisebestätigung unmittelbar nach Neubuchung an abtretung@anextour.de ( inkl. der ANEX - Vorgangsnummer ) senden
    • Die Voraussetzung ist, dass die über ANEX neu gebuchte Reise mindestens den gleichen Reisepreis wie die ursprünglich gebuchte FTI Reise haben muss
    • Nach erfolgter Prüfung wird der Betrag auf die Buchung angerechnet
    • Der verbleibende Reisepreis wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig
  • Wir müssen bei HolidayCheck in der Bearbeitung leider nach Abreisedatum priorisieren. Daher möchten wir Sie bitten, von Rückfragen zum Status Ihrer Buchung abzusehen, sofern Sie nicht innerhalb der nächsten 5 Tage abreisen sollten
  • Den Austausch unserer Urlauber zur aktuellen Situation finden Sie hier im Reiseforum

Finde die beste Alternative für Deine FTI-Reise

Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (3)

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Jetzt Alternative finden

Allgemeine Fragen

Welche Anbieter und Marken sind von der Insolvenz betroffen?  Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (4)

Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. 
Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.  

Die Windrose Finest Travel GmbH mit der Luxusmarke WINDROSE wird ihre Geschäfte weiterführen. 

Warum hat HolidayCheck nicht früher auf die Situation der FTI Gruppe hingewiesen und Reisen weiterhin verkauft? Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (5)

Die Insolvenz der FTI Group ist am Montagvormittag (3.6.) bekannt gegeben worden. Mit Kenntnisnahme über die Insolvenz haben wir umgehend reagiert und die betreffenden Angebote auf unserem Portal abgeschaltet.

Wie wird der HolidayCheck Gutschein ausbezahlt, den ich bei der Buchung eingelöst habe?Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (6)

Gutscheine werden nur ausbezahlt, wenn die Reise auch angetreten wurde. 

Ich habe bei einem anderen Veranstalter gebucht, muss ich mir Sorgen machen? Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (7)

Nein, die Reisen anderer Veranstalter sind nicht betroffen oder gefährdet.

Greift meine Reiserücktritts-Versicherung? Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (8)

Nein, bei Insolvenzfällen greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). 

Was ist der DRSF? Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (9)

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Pauschalreisende bei Insolvenz ihres Reiseveranstalters. Meldet ein Anbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sorgt der DRSF dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden, und kümmert sich um die sichere Rückreise der Reisenden.

Reisende vor Ort

Ich habe eine Pauschalreise gebucht und bin bereits unterwegs.Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (10)

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)  

Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, FTI packaging, BigXtra Touristik, BigXtra XBIG, 5 vor Flug, 5VF tagesaktuell gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemüht sich ihr Reisveranstalter Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert.

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98 

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF. 

Ich habe nur ein Hotel gebucht und bin bereits unterwegs und/oder eingecheckt.Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (11)

Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI, FTI packaging, BigXtra Touristik, BigXtra XBIG, 5 vor Flug, 5VF tagesaktuell gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Jedoch prüft die FTI Group derzeit unabhängig davon, ob Sie bereits eingecheckt, oder noch auf dem Weg sind, ob Sie Ihre gebuchten Leistungen (weiter) in Anspruch nehmen können und wird Sie entsprechend informieren.

Wie verhalte ich mich, wenn ich vor Ort vom Hotel zu einer Zahlung aufgefordert werde?Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (12)

Die ersten Tage einer Insolvenz sind immer von relativ viel Unsicherheit geprägt, da viele Fragen nicht sofort geklärt werden können. Auch Hoteliers sind verunsichert durch die FTI Insolvenz und haben im Rahmen der Thomas Cook Insolvenz in 2019 sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Je nach Vertrag zwischen Veranstalter und Hotel ist es auch möglich, dass Hoteliers zum Zeitpunkt der Anreise oder sogar zur Abreise der Urlauber noch kein Geld erhalten haben.

Rein rechtlich betrachtet, kann das Hotel kein Geld verlangen. Dennoch machen das leider gerade einige Hotels. Falls Sie vor Ort Nachfragen durch das Hotelpersonal bekommen bzw. gebeten werden, Geldbeträge zu zahlen, legen Sie bitte dieses Dokument des Deutschen Reisesicherungsfonds (in passender Landessprache) vor.

  • Kostenübernahmeerklärung Deutsch
  • Kostenübernahmeerklärung Englisch
  • Kostenübernahmeerklärung Spanisch

    Für BigXtra Kunden:

  • Kostenübernahmeerklärung Big Extra Deutsch
  • Kostenübernahmeerklärung Big Extra Englisch
  • Kostenübernahmeerklärung Big Extra Spanisch

Sollte Sie das Hotel vor Ort unter Druck setzen, stehen Ihnen zudem verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. In erster Linie Ihre Reiseleitung vor Ort und die FTI-Notfallhotline (Tel: +49 (0)89 710 45 14 98). In jedem Fall sollten Sie versuchen, das Insolvenzabsicherungsunternehmen, den Deutschen Reisesicherungsfonds (Tel: +49 30 2589872-21), zu kontaktieren.

An wen kann ich mich vor Ort wenden? Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (13)

Für FTI Kunden in den Zielgebieten:
Balearen, Griechenland, Malediven, Mexico, Kuba und Dominikanische Republik
In Absprache mit dem Deutsche Reisesicherungsfonds übernimmt TUI die Betreuung von FTI Kunden vor Ort. Für Kunden, die eine Pauschalreise bei FTI gebucht haben und sich derzeit in den genannten Zielgebieten befinden, besteht Versicherungsschutz über den DRSF. TUI hat die Betreuung für diese Kunden übernommen, um sicherzustellen, dass die gebuchte Reise wie geplant fortgesetzt werden kann. Sollte die FTI Reiseleitung den Kunden nicht mehr zur Verfügung stehen, übernimmt ab sofort die TUI Reiseleitung. Betroffene FTI Kunden werden per SMS informiert und ihnen werden neue Kontaktdaten genannt.

Für FTI Kunden in den Zielgebieten:
Türkei, Kanarische Inseln, Ägypten, Thailand, Sri Lanka, Vereinigten Arabischen Emiraten, Panama, Italien
Die Dertour Group ist vom Deutschen Reisesicherungsfonds beauftragt worden, FTI-Reisende in sieben Urlaubsdestinationen zu unterstützen. Die Dertour-Vertreter stehen den FTI-Gästen in den genannten Urlaubszielen als deutschsprachige Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem findet eine deutschsprachige telefonische Betreuung vor Ort für FTI-Gäste statt, die derzeit in ihrem Urlaubsort Probleme mit Hotels oder Transfers erfahren.

Für FTI Kunden in den Zielgebieten:
Spanien (Festland), Portugal (Festland), Bulgarien
In Absprache mit dem Deutsche Reisesicherungsfonds übernimmt Schauinsland-Reisen die Betreuung von FTI Kunden vor Ort. Für Kunden, die eine Pauschalreise bei FTI gebucht haben und sich derzeit in den genannten Zielgebieten befinden, besteht Versicherungsschutz über den DRSF. Schauinsland-Reisen hat die Betreuung für diese Kunden übernommen, um sicherzustellen, dass die gebuchte Reise wie geplant fortgesetzt werden kann. Sollte die FTI Reiseleitung den Kunden nicht mehr zur Verfügung stehen, übernimmt ab sofort die Schauinsland-Reisen Reiseleitung.

Für FTI-Kunden in den Zielgebieten:
Tunesien
Deutschsprachige Gäste von FTI, die sich momentan in Tunesien aufhalten und Unterstützung brauchen, können sich an die Reiseleiter von Coral Travel & Ferien Touristik wenden. Zusätzlich steht eine Hotline zur Verfügung (+216 31 349 454). Der Veranstalter hilft den Urlaubern bei der Organisation von Transfers, Unterkünften und bei allen Fragen und Anliegen bezüglich ihres Aufenthalts.

Für FTI-Kunden in den Zielgebieten:
Marokko, Oman, Vietnam, Nepal, Kenia
Kunden von FTI, die sich aktuell in Marokko, Oman, Vietnam, Nepal oder Kenia befinden, werden nun von Chamäleon Reisen betreut. Das Team für Gästezufriedenheit unter der Leitung von Tobias Sachse hat seit Ende letzter Woche begonnen, alle FTI-Gäste in diesen fünf Ländern persönlich zu kontaktieren. Chamäleon Reisen handelt dabei im Auftrag des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).

Für FTI-Kunden in den Zielgebieten:
Indonesien
Im Auftrag des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) unterstützt Studiosus Reisen Kunden der FTI, die Unterstützung vor Ort oder bei der Heimreise benötigen. Für etwaige Rückfragen und Hilfe bei Reiseproblemen in Indonesien stehen Ihnen folgende Kontakte zur Verfügung: Katja Waltrup: Studiosus Service Center, München, Telefon +49 89 660020430, E-Mail: claudia.dittmann@studiosus.com, Telefon: +62-281-285-771

Ich bin aktuell im Urlaub und weiß nicht, wie und wann ich zurückfliegen kann. Was soll ich tun?Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (14)

Sofern die Durchführung Ihrer Reise nicht wie geplant erfolgen kann, werden Sie proaktiv kontaktiert. Im Notfall kontaktieren Sie bitte folgende Nummer von FTI: +49 (0)89 710 45 14 98

Zukünftige Reisen

Ich habe eine Pauschalreise, Nur-Hotel-Buchung oder einen Mietwagen mit Abreisedatum bzw. Leistungsdatum bis einschließlich 5. Juli gebucht .Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (15)

Leider ist die FTI Group gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren. 

Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. 

(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen) 

Einzelleistungen, wie z.B. nur Hotelübernachtungen, nur Transfers, etc. fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI bittet darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen abzusehen.

Ich habe eine Pauschalreise mit Abreise ab 6. Juli gebucht.Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (16)

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)

FTI bemüht sich derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen. Sollte dies nicht gelingen, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. 

Ich habe eine oder mehrere Hotelübernachtungen mit Abreise ab 6. Juli gebucht.Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (17)

Sie haben ausschließlich Hotelleistungen ab dem 6. Juli 2024 über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Die FTI Group prüft derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden sich in Kürze bei Ihnen melden. 

Ich habe einen Mietwagen oder ein Wohnmobil über FTI gebucht.Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (18)

Sie haben über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. DriveFTI bzw. Cars und Camper prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden sich proaktiv bei Ihnen melden.

Ich habe andere touristische Leistungen, wie Ausflüge oder Flughafentransfers bei FTI gebucht.Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (19)

Sie haben weitere touristische Leistungen bei FTI gebucht, wie z.B. Ausflüge, Flughafentransfers, etc.? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden. 

Ich habe gebucht, soll ich noch eine Zahlung (An-/Restzahlung) leisten?Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (20)

Der Insolvenzverwalter hat am 12. Juni 2024 entschieden, dass die FTI Group für noch nicht abgesagte Reisen keine Restzahlungen verlangen wird, bis entschieden ist, ob diese stattfinden. Das bedeutet, dass Sie weder Ihrer Kreditkarte ein neues Limit einräumen müssen, um automatische Abbuchungen zu verhindern, noch müssen Sie befürchten, von FTI eine Zahlungsaufforderung zu erhalten. 

Soll ich meine bereits geleistete Zahlung über Chargeback oder Rücklastschrift zurückziehen?Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (21)

Ihre bereits geleisteten Zahlungen sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert, sodass Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Wenn Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben, gibt es die Möglichkeit, diese Zahlungen nachträglich zurückzufordern.

  • Lastschrift-Zahlung: Sie können bis zu 8 Wochen nach der Zahlung eine Rücklastschrift einleiten. Überprüfen Sie mit Ihrer Bank, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist
  • PayPal-Zahlung: Innerhalb von 180 Tagen nach der Abbuchung können Sie eine Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz beantragen. Klären Sie mit PayPal, ob der Käuferschutz in Ihrem Fall anwendbar ist
  • Kreditkarten-Zahlung: Eine Rückerstattung über das Chargeback-Verfahren ist bis zu 120 Tage nach der Abbuchung oder auch länger möglich. Konsultieren Sie Ihr Kreditinstitut, um zu prüfen, ob das Chargeback-Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist

Kann ich meine Pauschalreise (kostenfrei) stornieren oder umbuchen? Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (22)

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Stornierung des bestehenden Reisevertrages Ihrerseits Stornokosten verursachen kann, die auch im Fall einer späteren Reiseabsage durch den Insolvenzverwalter nicht zurückerstattet werden.


Ihr Reiseveranstalter oder HolidayCheck wird Sie proaktiv informieren, sobald neue Informationen zu Ihrer Buchung vorliegen. Wir empfehlen Ihnen zunächst die Entscheidung des Insolvenzverwalters abzuwarten. In der aktuellen Situation können wir Ihren Stornierungs- oder Umbuchungswunsch zwar an den Veranstalter weiterleiten, wir haben jedoch keinen Einfluss darauf, wie und in welchem zeitlichen Rahmen der Veranstalter Ihre Anfrage in der momentanen Situation bearbeitet. Auch eine Prüfung der tatsächlichen Stornokosten ist uns derzeit nicht möglich. Die Stornokosten werden in den AGB des jeweiligen Veranstalters festgelegt und sind gestaffelt. Die Veranstalter AGB finden Sie hier:https://www.holidaycheck.de/veranstalteragb


Die Angabe über welchen Veranstalter Sie Ihre Reise gebucht haben, finden Sie auf Ihrer Reisebestätigung/Rechnung. Falls Ihre Buchung bei einem Reiseveranstalter erfolgt ist, der nicht zur FTI Group gehört, finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Stornierung: https://www.holidaycheck.de/hilfe/category/buchung/stornierung-ich-habe-eine-frage-zum-thema-stornierung

Kann ich meine Nur-Hotel-Buchung (kostenfrei) stornieren oder umbuchen?  Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (23)

Ihr Reiseveranstalter oder HolidayCheck wird Sie proaktiv informieren, sobald neue Informationen zu Ihrer Buchung vorliegen. In der aktuellen Situation können wir Ihren Stornierungs- oder Umbuchungswunsch zwar an den Veranstalter weiterleiten, jedoch ist eine Bearbeitung derzeit nicht möglich. Auch eine Prüfung der tatsächlichen Stornokosten ist uns derzeit nicht möglich. Die Stornokosten werden in den AGB des jeweiligen Veranstalters festgelegt und sind gestaffelt. Die Veranstalter AGB finden Sie hier: https://www.holidaycheck.de/veranstalteragb

Die Angabe über welchen Veranstalter Sie Ihre Reise gebucht haben, finden Sie auf Ihrer Reisebestätigung/Rechnung. Falls Ihre Buchung bei einem Reiseveranstalter erfolgt ist, der nicht zur FTI Group gehört, finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Stornierung:https://www.holidaycheck.de/hilfe/category/buchung/stornierung-ich-habe-eine-frage-zum-thema-stornierung

Ich habe eine Pauschalreise gebucht, wann bekomme ich mein Geld/Anzahlung zurück? Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (24)

Ihr Reisevertrag mit der FTI Group besteht wie vereinbart, solange die Reise nicht abgesagt wird. Sobald Ihre Pauschalreise abgesagt wurde, wird der DRSF im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.

Soll ich bereits eine neue Reise buchen?Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (25)

Sollte die Durchführung der Reisen ab 06. Juli nicht möglich sein, werden Sie proaktiv informiert und der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) greift.
Um Ihren Urlaub wie geplant zu sichern und die Vorfreude darauf genießen zu können, empfehlen wir Ihnen, eine alternative Reise mit flexiblen Stornobedingungen zu buchen. Wir haben hierzu eine Übersichtsseite eingerichtet, auf der Sie unterschiedliche Reiseveranstalter-Aktionen mit Sonderkonditionen und flexiblen Stornobedingungen finden: https://www.holidaycheck.de/urlaub/fti-alternative

Falls Ihre Reise bereits durch FTI abgesagt wurde, empfehlen wir Ihnen, eine neue Reise zu buchen.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass HolidayCheck keine Garantie für die Richtigkeit der Informationen sowie Aktualität und Vollständigkeit übernimmt.

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Insolvenz FTI: Informationen für Urlauber (26)

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Author: Rev. Porsche Oberbrunner

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Name: Rev. Porsche Oberbrunner

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Job: IT Strategist

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